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Old 30-07-2007, 20:50   #1
Blackrider1965
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Default Interessantes für einen Hobbyrichter

Folgender Fall spielt sich momentan bei uns ab.

Wir wohnen jetzt schon seit gut 3 Jahren hier in Wilhelmshaven in einem Gewerbegebiet mit großer Wohnung und großem Grundstück. Im mietvertrag steht die Klausel der Gartenmitbenutzung. Es hat sich während der Zeit herauskristallisiert, das wir einen Teil und der Vermieter einen nicht genau definierten Teil nutzt. Wir übrigens mit unseren 2 Hunden. damals die Mischlinge Toby und Sina, heute unser TWH Cäsar und Sina.
Plötzlich und vollkommen unerwartet, wurden Teile des Grundstückes eingezäunt. Mmmh, warum?? Der Vermieter, weit schauen vom Horizont her kann er nicht, meinte nun, anstatt eines Rasenmähers nun Schafe auf dem Grundstück weiden lassen zu müssen. Die Gehege der Schafe wurden mit einem 1,10 m hohen Wildgatterzaun eingefriedet. 3 Schafe und 3 Lämmer. Sie weiden auf ca. 1000 qm Grundstück. Bisken wenig Futter denke ich, aber egal. Nicht unser Problem.
Nun passierte folgendes. Eines Morgens ließen wir unsere Racker mal wieder in den Garten. Das machen wir immer so. Dieses mal ging ich zufällig mit runter. Hui, oh, da stand ich mit meinem angenähten Hals. Und die Schafe auch, aber außerhalb des Geheges. Weil, man denke an den Horizont, Zaun nicht gut gezogen. Sina hatte nichts besseres zu tun, weil Schafe sind ja nun Fluchttiere, hinterher und packen. Cäsar mußte ich erst einmal nach oben bringen, und mich dann um Sina kümmern. Die hing fest im Schaf. Und das Schaf hing anschließend ziemlich durchlöchert beim Tierarzt. Unserer Versicherung wurde der Vorfall gemeldet. Vor kurzem hatte sich ein Lamm im Wildgatterzaun verfangen. Was passierte, brauche ich nicht weiter zu erläutern.

Und nun die Frage: Wie sieht es mit der Rechtslage aus?
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