@Spike:
Die Kommunen denken vielleicht,, dass ein Hundeplatz-ausgebildeter Hund nur auf Kommando kackt, und bei Befehl sofort abbricht *grins*
(kleiner Scherz am Rande)
Gruß
Markus
PS: Echter Grund der Hundesteuer, also nichts mit Kack oder Luxus:
Die Hundesteuer ist bereits in der Vergangenheit mehrmals unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen den grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 GG beleuchtet worden. Es ist jedoch ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit,dass die Besteuerung von Hunden nicht bereits deshalb gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstößt, weil das Halten anderer Tiere nicht
besteuert wird (s. Bundesverwaltungsgericht in KStZ 1978, 151). Grund hierfür ist, dass dem Gesetzgeber ein weiter Spielraum bei der Erschließung neuer Steuerquellen zusteht. Neben finanzpolitischen Erwägungen stehen – gerade auch bei der Hundesteuer – oftmals ordnungspolitische Gesichtspunkte im Vordergrund.