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Old 16-01-2006, 19:28   #12
Beowulf
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Das heisst dann für mich, wenn ein Einbrecher in meine Wohnung einbricht. Erst den Hund einsperren, damit er nicht zubeisst. Dann den guten Mann das Licht anmachen, damit er nicht stolpert, ihn auf rutschige Teppiche und andere Verletzungsmöglichkeiten aufmerksam machen. Höflich nach seinen Personalien frangen und ihn einen Kaffee kochen. Dann warten wir gemeinsam bis die Polizei kommt. Was der Einbrecher dann auch macht.

Oder um meinen Hund zu schützen, werde ich ihn einsperren. Dann meine Helebarde von der Wand nehmen und den Einbrecher damit an die Wand nageln. Dann ein Messer aus der Küche holen dieses ihn in die Hand drücken und der Polizei anschliessend sagen, er hätte mich mit diesem angegriffen.

Oh Mann sind Deutschlands Gesetze krank!

Gruss
Beowulf

PS: Wie wärs mit dem Warnschild: Betreten verboten!
Klagen zwecklos!
Kann nicht zahlen!
Habe EV abgegeben!

Scheint mehr abzuschrecken als "Vorsicht vor dem Hund!" Der ja sicher verwart werden muss. Wenn die Türgeschäftabzocke nicht klappt, dann bekommt man wenigstens Schmerzensgeld. Der Besuch lohnt sich immer.
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Parole!
Niemals aufgeben!
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